Entfernung von Taubenkot

Hierzu zählt die fachmännische Reinigung von Gebäuden und Anlagen sowie das fachgerechte Entsorgen des Taubenkots gem. Biostoffverordnung (BGI 892: Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot). Die Reinigung erfolgt mechanisch, was bedeutet, dass sonstige Beschädigungen durch langaufliegenden Taubenkot (Verätzungen) nicht behoben werden können. Die verunreinigten Stellen werden mit Industriesaugern der Kategorie H (Asbest) gem. DIN EN 60335-2-65 abgesaugt.

Noch vorhandene weiße Restflecken können nur mit dem Trockeneisverfahren entfernt werden, welches wir als zusätzliche Leistung anbieten.

Die Reinigung wird durch eine Desinfektion inkl. Schädlingsbekämpfung (u. a. gegen Taubenzecken, Vogelflöhe und Vogelmilben) abgeschlossen.

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